Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 21.03.1995 - I 304/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1995, 653
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.08.1989 - IX R 76/88
Zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften aus Vermietung und …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.03.1995 - I 304/90
Der Hinweis soll dem für den Erlaß des Folgebescheides zuständigen FA und dem Steuerpflichtigen deutlich machen, daß es sich um einen Einheitswertbescheid handelt, der nach Ablauf der Festsetzungsfrist ergangen und deshalb nur noch für solche Steuerfestsetzungen bedeutsam ist, bei denen die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist - BFH vom 17. August 1989 IX R 76/88 , BStBl II 1990, 411. - BFH, 13.11.1981 - III R 116/78
Einheitswertbescheid - Grundstück
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.03.1995 - I 304/90
Die in einem Einheitswertbescheid über ein bebautes Grundstück getroffenen Feststellungen zum wert, zur Zurechnung und zur Art. sind selbständige Feststellungen, die gesondert angefochten und bestandskräftig werden können - BFH vom 13. November 1981 III R 116/78 , BStBl. II 1983, 88. - BFH, 28.11.1990 - II R 36/87
Maßgebender Feststellungszeitpunkt für eine Artfortschreibung bei Umbau eines …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.03.1995 - I 304/90
Wenn ein Wertfortschreibungsbescheid - wie es üblicherweise geschieht - die zur Art. getroffene Feststellung mit einem entsprechenden Zusatz wiederholt, so wird diese dadurch nicht zum Regelungsgehalt des Wertfortschreibungsbescheides - BFH vom 28. November 1990 II R 36/87 , BStBl II 1991, 209.
- BFH, 18.03.1998 - II R 31/95
Voraussetzungen für eine Änderung des Steuerbescheides
Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 653 veröffentlicht. - FG Niedersachsen, 26.03.1996 - I 167/91 Der Senat hält diese Hinweise für ausreichend - Urteil des Senats vom 21. März 1995 I 304/90, EFG 1995/653 [FG Baden-Württemberg 07.02.1995 - 4 K 147/94] ; FM Niedersachsen Erlaß vom 14.02.1996 - S0362-7-33, Der Betrieb 1996 Heft 10 Seite 506.
- FG Niedersachsen, 26.03.1996 - I 89/93 Der Senat vertritt dabei in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der Hinweis dem für den Erlaß des Folgebescheides zuständigen FA und dem Steuerpflichtigen deutlich machen müsse, daß es sich um einen Einheitswertbescheid handelt, der erst nach Ablauf der Feststellungsfrist ergangen und der deshalb nur noch für solche Steuerfestsetzungen bedeutsam ist, bei denen die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1995 I 304/90, EFG 1995, 653).